Heißt es der, die oder das Volksentscheid?
DER
Volksentscheid
Es heißt der Volksentscheid!
Das Wort Volksentscheid ist maskulin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform der.
Wie dekliniert man Volksentscheid?
Wie funktioniert die Deklination von Volksentscheid? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
1 | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | der Volksentscheid | die Volksentscheide |
Genitiv | des Volksentscheides des Volksentscheids | der Volksentscheide |
Dativ | dem Volksentscheid dem Volksentscheide | den Volksentscheiden |
Akkusativ | den Volksentscheid | die Volksentscheide |
Definition
[1] Politik, Gesetzgebung: Entscheidung über einen Gesetzentwurf durch Abstimmung des Wahlvolks
Beispielsätze
[1] „Niedersachsen: … Im Volksentscheid muss ein Viertel der Wahlberechtigten, bei Verfassungsänderungen die Hälfte zustimmen.“
[1] „Der stillgelegte Berliner Flughafen Tempelhof bleibt eine grüne Wiese. Bei einem Volksentscheid stimmte eine Mehrheit der Bürger deutlich gegen eine Bebauung der Ränder des Flughafenareals.“
[1] „Klare Entscheidung in Berlin: Bei einem bundesweit bisher einzigartigen Volksentscheid votiert eine Mehrheit für die Enteignung großer Immobilienunternehmen.“
[1] [Schweiz:] „Bei dem Volksentscheid sprachen sich 64,1 Prozent der Wahlberechtigten für die "Ehe für alle" aus, wie die Behörden des Landes mitteilten.“
[1] „Begriffe wie Volksabstimmung, Volksentscheid, Volksinitiative suggerieren, dass das ganze Volk direkt abstimmt.“
[1] „Aber führen Volksentscheide ganz unabhängig von der Beteiligungsrate nicht zu mehr Zufriedenheit mit der Demokratie?“
[1] „[…] es [ist] kein Zufall, dass die Grünen […] die Forderung nach einem bundesweiten Volksentscheid aus ihrem Grundsatzprogramm gestrichen und auch die SPD, die diese Forderung seit über 100 Jahren vertrat, diese fallengelassen hat.“
[1] [Baden-Württemberg:] „Das Bundesland im Südwesten Deutschlands ist das einzige Bundesland, das durch einen Volksentscheid entstand. 1952 fusionieren die Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern.“
[1] Wir kennen den Volksentscheid als obligatorischen Volksentscheid in Fällen der Änderung der Ländergrenzen, als fakultativen bei verfassungsändernden Gesetzen.