Heißt es der, die oder das Umschreibung?
DIE
Umschreibung
Es heißt die Umschreibung!
Das Wort Umschreibung ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.
Anwendungsfall 1
Wie dekliniert man Umschreibung?
Wie funktioniert die Deklination von Umschreibung? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
1 | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | die Umschreibung | die Umschreibungen |
Genitiv | der Umschreibung | der Umschreibungen |
Dativ | der Umschreibung | den Umschreibungen |
Akkusativ | die Umschreibung | die Umschreibungen |
Definitionen
[1] Beschreibung eines Sachverhaltes mit anderen sprachlichen Mitteln
[2] Eigentum jemandem anderen übertragen
Beispielsätze
[1] „Die Stelle im ‚Fürstenbuch‘ des Jans Enenkel, wonach die Engländer den neu angelegten Wiener Stadtgraben ‚in Kraxen auf ihrem Rücken tragen mußten‘, ist symbolisch als Umschreibung der hohen Belastung der englischen Bevölkerung zu verstehen und nicht als Hinweis, dass englische Gefangene an der Neubefestigung Wiens mitgearbeitet hätten; nachweislich war Löwenherz bei seiner Gefangennahme nur von drei Männern begleitet.“
[1] „Zudem schmückt ihn ein Mösenbart, aber diese Umschreibung kommt nicht vom Runner, sondern von Dietrich.“
[1] „Diese Kartuschen haben natürlicherweise die Aufmerksamkeit Champollions auf sich gezogen, der die griechische Umschreibung mancher Pharaonennamen kannte.“
Heißt es der, die oder das Umschreibung?
DIE
Umschreibung
Es heißt die Umschreibung!
Das Wort Umschreibung ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.
Anwendungsfall 2
Wie dekliniert man Umschreibung?
Wie funktioniert die Deklination von Umschreibung? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
1 | Singular | Plural |
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Nominativ | die Umschreibung | die Umschreibungen |
Genitiv | der Umschreibung | der Umschreibungen |
Dativ | der Umschreibung | den Umschreibungen |
Akkusativ | die Umschreibung | die Umschreibungen |
Definition
[1] neuerliche Abfassung rechtlicher Aspekte
Beispielsätze
[1] „Der Berechtigungsumfang von im EWR ausgestellten Führerscheinen, die nicht der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein […] entsprechen, richtet sich nach dem Berechtigungsumfang, der im Ausstellungsstaat anlässlich einer Umschreibung erteilt worden wäre.“
[1] „Die Umschreibung eines Grundstückes auf einen neuen Besitzer setzt nach Art. 136 Ziff. I Abs. I des bayer. Ausf.Ges. zum BGB. den Nachweis voraus, daß der neue Besitzer Eigentümer des Grundstückes ist.“