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Heißt es der, die oder das Strafkammer?

DIE

Strafkammer

Es heißt die Strafkammer!

Das Wort Strafkammer ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.

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DER

DIE

DAS

Wie dekliniert man Strafkammer?

Wie funktioniert die Deklination von Strafkammer? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

1 Singular Plural
Nominativ die Strafkammer die Strafkammern
Genitiv der Strafkammer der Strafkammern
Dativ der Strafkammer den Strafkammern
Akkusativ die Strafkammer die Strafkammern

Definitionen

[1] Recht: Deutsches Gericht, A) das für Berufungsverfahrenen in Entscheidungen von Strafsachen von Amtsgerichten zuständig ist und B) vor dem in erster Instanz bei schweren Straftaten, beispielsweise Tötungsdelikten, verhandelt wird

[2] umgangssprachlich: Gericht, das außerhalb deutscher Gerichtsbarkeit Straftaten verhandelt

Beispielsätze

[1] Die Spruchkörper an den [Landgerichten] werden gemäß § 60 GVG als Strafkammern bezeichnet.

[1] Für den Prozess hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Landau nach dem Auftakt am Montag zwölf weitere Verhandlungstermine bis Ende August angesetzt.

[1] Im Prozess vor der 2. Strafkammer wird es vor allem darum gehen, wem die millionenschweren Vermögen und damit auch die Gewinne im Ausland zuzuordnen sind.

[1] Das Verfahren, das am 11. Mai vor der 20. Strafkammer des Landgerichts München I beginnen soll, wird wohl ein aufwendiger Indizienprozess.

[1] Die Strafkammer verurteilte die inzwischen 80-Jährige [Sonja Suder] am Dienstag […] wegen der Beteiligung an Brandanschlägen Ende der 1970er Jahre in Süddeutschland zu dreieinhalb Jahren Haft.

[1] Der Drogenprozess gegen den ehemaligen Domküster von Halberstadt soll verkürzt werden. Darauf hat sich die Strafkammer des Landgerichts Magdeburg mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt.

[1] Die Verteidigung respektiere das Gericht nur, solange es seiner Aufgabe gewachsen sei, sagte er [der Rechtsanwalt Johann Schwenn] der Mannheimer Strafkammer ins Gesicht.

[1] Zweieinhalb Jahre nach dem Foltermord an einem Häftling im Siegburger Jugendgefängnis hat das Landgericht Bonn am Freitag die 15-jährige Haftstrafe für den Haupttäter bestätigt. Die Strafkammer behielt sich jedoch vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.

[1] Sie habe ihr Kind getötet, sagt der Richter bei der Urteilsbegründung, daran bestehe für die Strafkammer kein Zweifel.

[2] Dazu erklärte der Vorsitzende der Strafkammer, der Australier Kevin Parker: „Das Tribunal befindet Sie in allen Punkten der Anklage für nicht schuldig. […]“

[2] Die I. Strafkammer des Obergerichts hat in einem Revisionsverfahren ein Urteil der II. Strafkammer aufgehoben.