Heißt es der, die oder das Strafkammer?
DIE
Strafkammer
Es heißt die Strafkammer!
Das Wort Strafkammer ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.
Wie dekliniert man Strafkammer?
Wie funktioniert die Deklination von Strafkammer? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
1 | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | die Strafkammer | die Strafkammern |
Genitiv | der Strafkammer | der Strafkammern |
Dativ | der Strafkammer | den Strafkammern |
Akkusativ | die Strafkammer | die Strafkammern |
Definitionen
[1] Recht: Deutsches Gericht, A) das für Berufungsverfahrenen in Entscheidungen von Strafsachen von Amtsgerichten zuständig ist und B) vor dem in erster Instanz bei schweren Straftaten, beispielsweise Tötungsdelikten, verhandelt wird
[2] umgangssprachlich: Gericht, das außerhalb deutscher Gerichtsbarkeit Straftaten verhandelt
Beispielsätze
[1] Die Spruchkörper an den [Landgerichten] werden gemäß § 60 GVG als Strafkammern bezeichnet.
[1] Für den Prozess hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Landau nach dem Auftakt am Montag zwölf weitere Verhandlungstermine bis Ende August angesetzt.
[1] Im Prozess vor der 2. Strafkammer wird es vor allem darum gehen, wem die millionenschweren Vermögen und damit auch die Gewinne im Ausland zuzuordnen sind.
[1] Das Verfahren, das am 11. Mai vor der 20. Strafkammer des Landgerichts München I beginnen soll, wird wohl ein aufwendiger Indizienprozess.
[1] Die Strafkammer verurteilte die inzwischen 80-Jährige [Sonja Suder] am Dienstag […] wegen der Beteiligung an Brandanschlägen Ende der 1970er Jahre in Süddeutschland zu dreieinhalb Jahren Haft.
[1] Der Drogenprozess gegen den ehemaligen Domküster von Halberstadt soll verkürzt werden. Darauf hat sich die Strafkammer des Landgerichts Magdeburg mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt.
[1] Die Verteidigung respektiere das Gericht nur, solange es seiner Aufgabe gewachsen sei, sagte er [der Rechtsanwalt Johann Schwenn] der Mannheimer Strafkammer ins Gesicht.
[1] Zweieinhalb Jahre nach dem Foltermord an einem Häftling im Siegburger Jugendgefängnis hat das Landgericht Bonn am Freitag die 15-jährige Haftstrafe für den Haupttäter bestätigt. Die Strafkammer behielt sich jedoch vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.
[1] Sie habe ihr Kind getötet, sagt der Richter bei der Urteilsbegründung, daran bestehe für die Strafkammer kein Zweifel.
[2] Dazu erklärte der Vorsitzende der Strafkammer, der Australier Kevin Parker: „Das Tribunal befindet Sie in allen Punkten der Anklage für nicht schuldig. […]“
[2] Die I. Strafkammer des Obergerichts hat in einem Revisionsverfahren ein Urteil der II. Strafkammer aufgehoben.