Heißt es der, die oder das Geschäftstätigkeit?
DIE
Geschäftstätigkeit
Es heißt die Geschäftstätigkeit!
Das Wort Geschäftstätigkeit ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.
Wie dekliniert man Geschäftstätigkeit?
Wie funktioniert die Deklination von Geschäftstätigkeit? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
1 | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | die Geschäftstätigkeit | die Geschäftstätigkeiten |
Genitiv | der Geschäftstätigkeit | der Geschäftstätigkeiten |
Dativ | der Geschäftstätigkeit | den Geschäftstätigkeiten |
Akkusativ | die Geschäftstätigkeit | die Geschäftstätigkeiten |
Definition
[1] alle Aktivitäten eines oder mehrerer Unternehmen, die es/sie für den Erfolg tätigen, beispielsweise Leute einstellen, Anlagen kaufen, Produkte herstellen, Dienstleistungen erbringen, diese bewerben und verkaufen
Beispielsätze
[1] IBM legt die Schwerpunkte seiner Geschäftstätigkeit künftig stärker auf den Verkauf von Servern, Software, Computerchips und Dienstleistungen.
[1] […] die Maran Film GmbH [hat] zum 30. Juni ihre Geschäftstätigkeit schon eingestellt […].
[1] Die Geschäftstätigkeit im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland hat im März abgenommen.
[1] Die USA haben eigene Sanktionen gegen die Krim verhängt. Sie sind umfassender als die EU-Sanktionen und verbieten US-Bürgern und US-amerikanischen Unternehmen nahezu jede Geschäftstätigkeit auf der Krim.
[1] Auch durch die Unterstützung von Micro Focus war die Geschäftstätigkeit von Suse von einem stetigen Wachstum in den letzten sieben Jahren geprägt.
[1] Mit Dienstleistungen rund um die Open-Source-Lösung OpenJustitia können Software-Firmen wiederum neue Geschäftstätigkeiten aufbauen.
[1] Die chinesische Regierung zwingt EU-Unternehmen geradezu, ihr Wissen nach China zu transferieren, indem sie etwa Partnerschaften mit chinesischen Unternehmen zur Voraussetzung für bestimmte Geschäftstätigkeiten im Land macht.
[1] Nach HGB werden das „Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit“ und das „außerordentliche Ergebnis“ unterschieden.
[1] Ein sorgfältig handelnder Unternehmensinhaber muß sich über die für sein Geschäft einschlägigen Rechtsnormen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit informieren.