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Heißt es der, die oder das Geschäftstätigkeit?

DIE

Geschäftstätigkeit

Es heißt die Geschäftstätigkeit!

Das Wort Geschäftstätigkeit ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.

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DER

DIE

DAS

Rendite

Wie dekliniert man Geschäftstätigkeit?

Wie funktioniert die Deklination von Geschäftstätigkeit? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

1 Singular Plural
Nominativ die Geschäftstätigkeit die Geschäftstätigkeiten
Genitiv der Geschäftstätigkeit der Geschäftstätigkeiten
Dativ der Geschäftstätigkeit den Geschäftstätigkeiten
Akkusativ die Geschäftstätigkeit die Geschäftstätigkeiten

Definition

[1] alle Aktivitäten eines oder mehrerer Unternehmen, die es/sie für den Erfolg tätigen, beispielsweise Leute einstellen, Anlagen kaufen, Produkte herstellen, Dienstleistungen erbringen, diese bewerben und verkaufen

Beispielsätze

[1] IBM legt die Schwerpunkte seiner Geschäftstätigkeit künftig stärker auf den Verkauf von Servern, Software, Computerchips und Dienstleistungen.

[1] […] die Maran Film GmbH [hat] zum 30. Juni ihre Geschäftstätigkeit schon eingestellt […].

[1] Die Geschäftstätigkeit im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland hat im März abgenommen.

[1] Die USA haben eigene Sanktionen gegen die Krim verhängt. Sie sind umfassender als die EU-Sanktionen und verbieten US-Bürgern und US-amerikanischen Unternehmen nahezu jede Geschäftstätigkeit auf der Krim.

[1] Auch durch die Unterstützung von Micro Focus war die Geschäftstätigkeit von Suse von einem stetigen Wachstum in den letzten sieben Jahren geprägt.

[1] Mit Dienstleistungen rund um die Open-Source-Lösung OpenJustitia können Software-Firmen wiederum neue Geschäftstätigkeiten aufbauen.

[1] Die chinesische Regierung zwingt EU-Unternehmen geradezu, ihr Wissen nach China zu transferieren, indem sie etwa Partnerschaften mit chinesischen Unternehmen zur Voraussetzung für bestimmte Geschäftstätigkeiten im Land macht.

[1] Nach HGB werden das „Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit“ und das „außerordentliche Ergebnis“ unterschieden.

[1] Ein sorgfältig handelnder Unternehmensinhaber muß sich über die für sein Geschäft einschlägigen Rechtsnormen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit informieren.