Heißt es der, die oder das Fraktion?
DIE
Fraktion
Es heißt die Fraktion!
Das Wort Fraktion ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.
Wie dekliniert man Fraktion?
Wie funktioniert die Deklination von Fraktion? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
1 | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | die Fraktion | die Fraktionen |
Genitiv | der Fraktion | der Fraktionen |
Dativ | der Fraktion | den Fraktionen |
Akkusativ | die Fraktion | die Fraktionen |
Definitionen
[1] Politik: ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament
[2] allgemein: eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (zum Beispiel eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt
[3] Chemie: eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (zum Beispiel die Eiweiß-Fraktion der Milch)
[4] Petrochemie: Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung)
[5] Kommunalverwaltung: in einigen Gebieten der Schweiz (Graubünden, Tessin), Österreichs (Tirol) und in Italien die einer Gemeinde untergeordneten Orte oder Ortsteile
[6] Theologie: derjenige Teil der Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brot bricht
[7] Mathematik: Anteil
Beispielsätze
[1] Das Parlament ist in verschiedene Fraktionen unterteilt.
[1] „In Amerika hingegen ist der Depp in unverschämter Weise stolz auf seine Dummheit, so sehr, dass er letztlich zum Führer politischer Diskurse und ideologisch dominanter Fraktionen einer ganzen Partei werden kann.“
[1] „Im September 1992 ging meine Arbeit in der Fraktion los.“
[1] „Bei den Reichstagswahlen vom September 1930 mußten die bürgerlichen Parteien schwere Einbußen hinnehmen, die Kommunisten legten beachtlich zu, und die Nationalsozialisten eroberten 107 Mandate und wurden damit stärkste Fraktion.“
[2] Die Fraktion der Anhänger einer neuen Namensgebung des Vereins setzte sich durch.
[3] Mittels Säulenchromatographie lassen sich Fraktionen trennen.
[4] Heizöl ist eine Fraktion.
[5] Mit dem sog. Fraktionsgesetz vom 14. Oktober 1893, LGBl Nr. 32, wurden dann einige diese Fraktionen betreffenden Fragen, so zum Beispiel das Recht der Fraktionen, eine Vertretung im Gemeinderat zu begehren, sowie dass sie nach außen durch den Gemeindevorsteher vertreten werden, die Mindestgröße der Fraktionen, die Aufgaben der Fraktionsvorsteher und die Verwaltung des Fraktionsvermögens geregelt.
[6] Bei der Fraktion steht der Pfarrer vorne am Altar und bricht das Brot.
[7] „Die Gesamtheit der Fraktionen bildet eine sekundäre Verteilungstafel, deren graphische Veranschaulichung Sieblinie heißt.“