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Heißt es der, die oder das Chefarzt?

DER

Chefarzt

Es heißt der Chefarzt!

Das Wort Chefarzt ist maskulin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform der.

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DER

DIE

DAS

Inhalt

Wie dekliniert man Chefarzt?

Wie funktioniert die Deklination von Chefarzt? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

1 Singular Plural
Nominativ der Chefarzt die Chefärzte
Genitiv des Chefarztes der Chefärzte
Dativ dem Chefarzt dem Chefarzte den Chefärzten
Akkusativ den Chefarzt die Chefärzte

Definitionen

[1] leitender Arzt in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung

[2] Österreich: Arzt bei einer Krankenkasse oder Behörde, der gesundheitliche Beeinträchtigungen der Versicherten beziehungsweise Mitarbeiter beurteilt und gegebenenfalls Maßnahmen bewilligt • Diese Bedeutungsangabe muss überarbeitet werden.

Beispielsätze

[1] Ich möchte bitte nur vom Chefarzt behandelt werden.

[1] „Obwohl als Chefarzt hierarchische Spitze der Klinik, lehnte Meixner jede Art Personenkult ab; weshalb um seinen Geburtstag auch kein Aufstand gemacht werden sollte.“

[1] „Einer von ihnen stellte sich als Chefarzt der Stroke Unit vor und fragte mich, ob es mir recht sei, dass die Medizinstudenten bei der Visite anwesend waren.“

[1] „Von seiner Suite gefolgt, geht der Chefarzt im Lazarett von Bett zu Bett.“

[2] „Auf Grund des Ergebnisses dieser Überprüfung richtete der Generaldirektor des Hauptverbandes an den Obmann der Beklagten ein Telegramm, wonach es allen Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung widersprochen habe, daß der Chefarzt einer Krankenkasse seine Funktion dazu benütze, um für sich selbst und seine Angehörigen Heilmittel auf Rechnung der Krankenkasse zu verordnen.“

[2] „Dem Chefarzt einer Krankenkasse als berufenen Kontrollorgan kommt daher eine besondere Vertrauensstellung und als oberste medizinische Instanz eine besondere Verantwortlichkeit zu.“

[2] „Der Chefarzt vertrete den Versicherungsträger nach § 49 Gesamtvertrag in allen medizinischen Angelegenheiten gegenüber dem Vertragsarzt. […] Die medizinischen Vorfragen bei Prüfung einer Abrechnung seien daher keine medizinischen Angelegenheiten im Sinne des § 49 GV, die zwischen Chefarzt und Vertragsarzt zu klären wären.“

[2] „Ab 1. Jänner 2005 sollte nämlich nur mehr das Rezept (und nicht der Patient) zum Chefarzt: […]“

[2] „Danach befragt, ob er von diesem nicht untersucht wurde, gab der Beamte zu, dass der Chefarzt sich sein Knie angesehen, aber nicht abgetastet hat.“

[2] „Seitens der Vorsitzenden wurde der Beamte im Zuge des Telefonates eindringlich darauf hingewiesen, der Dienstbehörde die erforderliche Krankenbestätigung vorzulegen und die Untersuchung beim polizeilichen Chefarzt durchzuführen, da das Ruhestandsverfahren eingeleitet wurde.“