Heißt es der, die oder das Bauordnung?
DIE
Bauordnung
Es heißt die Bauordnung!
Das Wort Bauordnung ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.
Wie dekliniert man Bauordnung?
Wie funktioniert die Deklination von Bauordnung? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
1 | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | die Bauordnung | die Bauordnungen |
Genitiv | der Bauordnung | der Bauordnungen |
Dativ | der Bauordnung | den Bauordnungen |
Akkusativ | die Bauordnung | die Bauordnungen |
Definitionen
[1] Rechtsvorschrift, in der alle Regeln für das Bauwesen einer Region festgelegt werden
[2] Amt, das [1] durchsetzt
Beispielsätze
[1] „Nach § 58 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist das Bauordnungsamt als untere Bauaufsichtsbehörde für das Einhalten des öffentlichen Baurechts hinsichtlich baulicher Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen zuständig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.“
[1] „Das Baurecht hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, was eine Anpassung der Bauordnung für Berlin hinsichtlich dieser Entwicklungen erforderlich macht.“
[1] „Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.“
[1] „Die Ziele des Kleingartenwesens werden durch das Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 definiert und sind Grundlage der neuen Garten- und Bauordnung des Stadtverbandes.“
[1, 2] „Dabei prüft die Bauaufsicht, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die nicht den Anforderungen der Bauordnung genügen.“
[2] „Neben der Bauberatung ist das Baugenehmigungsverfahren eine der Hauptaufgaben der Bauordnung.“
[2] „Der Bereich Baugenehmigung und Bauordnung ist zuständig für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.“
[2] „Bei der Realisierung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung der Bereich Bauordnung zuständig ist.“