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Heißt es der, die oder das Bauordnung?

DIE

Bauordnung

Es heißt die Bauordnung!

Das Wort Bauordnung ist feminin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform die.

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DER

DIE

DAS

Investor

Wie dekliniert man Bauordnung?

Wie funktioniert die Deklination von Bauordnung? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

1 Singular Plural
Nominativ die Bauordnung die Bauordnungen
Genitiv der Bauordnung der Bauordnungen
Dativ der Bauordnung den Bauordnungen
Akkusativ die Bauordnung die Bauordnungen

Definitionen

[1] Rechtsvorschrift, in der alle Regeln für das Bauwesen einer Region festgelegt werden

[2] Amt, das [1] durchsetzt

Beispielsätze

[1] „Nach § 58 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist das Bauordnungsamt als untere Bauaufsichtsbehörde für das Einhalten des öffentlichen Baurechts hinsichtlich baulicher Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen zuständig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.“

[1] „Das Baurecht hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, was eine Anpassung der Bauordnung für Berlin hinsichtlich dieser Entwicklungen erforderlich macht.“

[1] „Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.“

[1] „Die Ziele des Kleingartenwesens werden durch das Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 definiert und sind Grundlage der neuen Garten- und Bauordnung des Stadtverbandes.“

[1, 2] „Dabei prüft die Bauaufsicht, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die nicht den Anforderungen der Bauordnung genügen.“

[2] „Neben der Bauberatung ist das Baugenehmigungsverfahren eine der Hauptaufgaben der Bauordnung.“

[2] „Der Bereich Baugenehmigung und Bauordnung ist zuständig für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.“

[2] „Bei der Realisierung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung der Bereich Bauordnung zuständig ist.“